Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Artikel 1 Definitionen
1.1 Der Verkäufer: BV PARTYSPACE, Gesellschaft eingetragen in der ZDU unter der Nummer 0830.189.643, mit Firmensitz in 8980 Zonnebeke, Potteriestraat 67.
1.2 Die Handelsware: alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die BV PARTYSPACE den Käufern zum Kauf anbietet.
1.3 Der Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die Handelswaren bei BV PARTYSPACE bestellt.
1.4 Der Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, welche nicht mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt.
Artikel 2 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet und ebenfalls auf der Website www.partyspace.eu verfügbar) regeln alle gegenwärtigen und künftigen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Sie sind dem Käufer bekannt und auf jedes Angebot, auf jede vom Käufer beim Verkäufer aufgegebene Bestellung sowie auf jeden Verkaufsvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen wird, anwendbar. Die Klauseln oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers sind unwirksam gegenüber den Angeboten, Bestellungen und Verkäufen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande kommen. Falls eine besondere schriftliche Vereinbarung, die von einer Führungskraft von BV PARTYSPACE ordnungsgemäß unterzeichnet wurde, ausdrücklich von einem der in den AGB verankerten Grundsätze abweicht, so bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen uneingeschränkt gültig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB zu jedwedem Zeitpunkt anzupassen oder zu ändern, wobei immer jene AGB Anwendung finden, die am Tag der Bestellung in Kraft sind. Jede beim Verkäufer aufgegebene Bestellung setzt voraus, dass der Käufer vollumfänglich an die AGB gebunden ist.
Artikel 3 Angebote und Bestellungen
3.1 Nur schriftliche Angebote sind für den Verkäufer verbindlich. Sie bleiben dreißig (30) Tage lang gültig. Die Preise werden allerdings in Euro festgelegt am Tag der Lieferung, unter anderem auf der Grundlage der aktualisierten Rohstoffpreise, der Löhne und der allgemeinen Kosten. Bestellungen sind erst dann endgültig, nachdem sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Käufer hat der Verkäufer Anspruch auf:
(a) eine pauschale Entschädigung von zwanzig (20) % des Bestellwerts, mit einem Mindestbetrag von 100 (hundert) Euro, die vom Käufer zu zahlen ist, wenn es sich um vorrätige Waren handelt;
(b) eine pauschale Entschädigung von 75 (fünfundsiebzig) % des Bestellwerts, mit einem Mindestbetrag von 100 (hundert) Euro, die vom Käufer zu zahlen ist, wenn es sich um maßgefertigte Waren (z. B. durch Bedrucken) handelt.
3.2 Falls der Verkäufer aus gleich welchem Grund nicht liefern kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, mit Ausnahme der Erstattung einer Anzahlung, die er eventuell bereits geleistet hat.
3.3 Der Verkäufer ist in allen Fällen höherer Gewalt von seiner Lieferverpflichtung befreit. Als Fall höherer Gewalt kann unter anderem (nicht erschöpfende Aufzählung) Folgendes gelten: ein Kriegszustand, eine Revolte, ein Aufruhr, einen Volksaufstand, Aktionen ziviler oder militärischer Behörden, Embargos, Explosionen, Streiks oder soziale Konflikte, eine Aussperrung, ein Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen, ein Mangel an Arbeitskräften, ein Zusammenbruch oder ein Ausfall der öffentlichen Versorgungseinrichtungen, Überschwemmungen und andere außergewöhnliche Witterungsbedingungen wie anhaltende Hitze, Schnee oder Eisregen, ein Brand oder ein Orkan, ein Mangel an verfügbaren Transportmitteln, außergewöhnliche Verkehrsstaus, Epidemien, Unfälle, die die normale Ausführung der Bestellungen sowohl auf Seiten des Verkäufers als auch auf Seiten eines seiner Lieferanten verhindern.
3.4 Falls der Käufer um die Ausstellung einer Rechnung auf den Namen eines Dritten bittet, ist der Käufer jederzeit und unter allen Umständen gemeinsam und einzeln und gesamtschuldnerisch haftbar in Bezug auf alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag und diesen AGB ergeben.
Artikel 4 Bestellungen - Fristen
4.1 Eventuelle Lieferfristen werden nur zur Information angegeben und stellen weder eine Zusage noch eine Garantie seitens des Verkäufers dar. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen, die vom Verkäufer angegeben wurden, führt nicht zu irgendeinem Anspruch auf Schadensersatz und kann ebenfalls keine Auflösung des Verkaufsvertrags rechtfertigen.
4.2 Falls die Handelsware an den Verbraucher geliefert wird, bestimmt oder ändert der Verkäufer die Lieferfrist nur mit Einwilligung des Verbrauchers.
4.3 Eventuelle Lieferungen werden Ex Works (Incoterm 2020) ausgeführt.
4.4 Die Handelsware wird immer auf Risiko und Gefahr des Käufers transportiert, der sie unter seiner Verantwortung in Besitz nimmt, wobei der Käufer verpflichtet ist, Gewicht, Menge und Zustand der Handelsware zu überprüfen.
4.5 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 der AGB in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher im Falle einer Vertragswidrigkeit muss jede Reklamation in Bezug auf die Nichtkonformität und/oder sichtbare Mängel und/oder die Qualität der Handelsware innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Empfang (und/oder gegebenenfalls nach der Installation) der Handelsware angezeigt werden. Nach Verstreichen dieser Frist wird keine Beanstandung mehr berücksichtigt. Damit die Beanstandung angenommen werden kann, muss sie darüber hinaus vom Käufer begründet werden und per Einschreiben mitgeteilt werden (mit Kopie per E-Mail an customer.service@partyspace.eu); außerdem müssen die Einwände auch auf dem Lieferschein vermerkt sein, der zum Zeitpunkt der Lieferung vom Kunden unterzeichnet werden muss. Für begründet befundene Reklamationen können nur zum Ersatz der Handelsware oder zur Erstattung des Kaufpreises durch den Verkäufer führen, unter Ausschluss jedweder Haftung oder Entschädigung gleich welcher Art.
Artikel 5 Elektronische Rechnungsstellung
5.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Rechnungen und Übersichten elektronisch an den Käufer zu übermitteln.
5.2 Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder Störung der elektronischen Rechnungsstellungs-Anwendung behält der Verkäufer sich jedoch das Recht vor, Rechnungen oder Abrechnungen in Papierform an den Käufer zu senden. Unter diesen Umständen ersetzen die Papierrechnungen und -abrechnungen die elektronischen Rechnungen und Abrechnungen und sind als solche ausreichend.
Artikel 6 Preise und Bezahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preisangaben des Verkäufers Nettopreise ohne MwSt., ohne Skonto.
6.2 Falls die Handelsware an den Verbraucher verkauft wird, sind die angegebenen Preise einschließlich MwSt.
6.3 Vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, in der ausdrücklich das Gegenteil festgelegt wird, sind alle Rechnungen des Verkäufers ohne Skonto zahlbar an dessen Firmensitz, und dies spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung. Die Rechnung gilt erst bei Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto des Verkäufers als bezahlt.
6.4 Die Rechnungen des Verkäufers müssen immer durch den Käufer bezahlt werden, selbst wenn der Letztgenannte noch über eine offene und fällige Forderung gegenüber dem Verkäufer verfügt. Eine Verrechnung ist somit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich auch dazu, nicht ernsthaft bestrittene Rechnungen oder Rechnungssalden nicht zurückzuhalten.
6.5 Selbst wenn einem Käufer gemäß einer besonderen schriftlichen Vereinbarung eine Zahlungsfrist gewährt wird, werden bei Nichtbezahlung einer Rechnung bei Fälligkeit von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung alle unbezahlten Rechnungen einforderbar.
6.6 Im Falle der Nichtbezahlung von Rechnungen bei Fälligkeit wird auf die ge-schuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 15 (fünfzehn) % aller noch ausstehenden Beträge, mindestens jedoch 125 (hundert¬fünfundzwanzig) Euro, aufgeschlagen. Außerdem werden auf die unbeglichenen Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung Verzugszinsen aufgeschlagen, wie in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehen.
6.7 Jede Reklamation betreffend die Ausstellung oder Berechnung einer Berechnung muss per Einschreiben innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Rechnungsdatum vorgebracht werden. In Ermangelung dessen gilt die Rechnung als vom Käufer angenommen.
6.8 Falls der Käufer eine der ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält, unter anderem die rechtzeitige Bezahlung der Rechnungen, behält der Verkäufer sich das Recht vor, jede dienliche Maßnahme zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung laufender Lieferungen und Bestellungen.
6.9 Der Verkäufer kann jederzeit – sogar nach einem Konkurs des Käufers oder der Gläubigerkonkurrenz des Käufers oder nach dem Antrag des Käufers auf Gewährung des Vorteils einer gerichtlichen Reorganisation oder nach Bewilligung dieses Antrags – jede aus gleich welchem Grunde bestehende oder künftige Forderung mit jeder Summe verrechnen, die dem Käufer aus gleich welchem Grunde geschuldet ist.
6.10 Jede Änderung der rechtlichen oder finanziellen Lage des Käufer muss dem Verkäufer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, welcher sodann die Möglichkeit hat, sofern er dies wünscht, laufende Bestellungen zu stornieren, Bestellungen zu verweigern, Garantien zu verlangen oder die Zahlungs-bedingungen und -fristen zu ändern.
6.11 Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Bestimmungen und als Sicherheit für die Rückzahlung aller Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aufgrund aller gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen gleich welcher Art schulden sollte, gibt der Käufer dem Verkäufer als Pfand: alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber Dritten, aus gleich welchem Grund, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere Forderungen gegenüber Kunden, Vergütungen für erbrachte Leistungen und Dienste, Forderungen aus Erträgen von beweglichen Gütern und Immobilien, Schadenersatzforderungen, Renten, Versicherungszahlungen, Auszahlungen im Rahmen der Sozialversicherung oder Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand im Rahmen der Steuergesetzgebung. Der Käufer verpflichtet sich, auf einfache Anfrage des Verkäufers sämtliche Auskünfte und Dokumente mit Bezug auf diese Forderungen bereitzustellen.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das volle Eigentum der verkauften Handelsware vor bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme und Nebenforderungen. Die gelieferte Handelsware bleibt das volle Eigentum des Verkäufers und gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Handelsware durch den Käufer als Konsignations-ware. Der Käufer trägt jedoch das Risiko des Schadens, welchen diese Handelsware aus gleich welchem erleiden oder verursachen sollte. Bis zur vollständigen Bezahlung der Handelsware kann der Käufer ohne vorausgehende Einwilligung des Verkäufers auf keine Weise über die Handelsware verfügen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich per E-Mail, bestätigt durch ein Einschreiben, von jeder Pfändung der gelieferten Handelsware durch einen Dritten in Kenntnis zu setzen.
7.2 Das Ausbleiben einer Bezahlung zu gleich welchem Fälligkeitsdatum kann zur Rückforderung der Handelsware durch den Verkäufer führen, und dies zu Lasten des Käufers.
7.3 Falls der Käufer unbezahlte Handelsware weiterverkauft, behält der Verkäufer ebenfalls die Möglichkeit, den Preis des Weiterverkaufs der Handelsware vom Käufer einzufordern. Der Eigentumsvorbehalt wird dann auf den Weiterverkaufspreis übertragen.
7.4 Der Umstand, dass sich die Handelsware nicht mehr in natura im Besitz des Käufers befindet, tut dem Bestehen des Eigentumsvorbehalts auf Seiten des Verkäufers keinen Abbruch.
7.5 Der Umstand, dass die Handelsware durch Einbau unbeweglich geworden ist, tut dem Bestehen des Eigentumsvorbehalts auf Seiten des Verkäufers keinen Abbruch, unter der Voraussetzung einer Eintragung in das Pfandregister.
7.6 Falls der Betrag der zurückgeforderten Handelsware den Betrag der Forderung übersteigt, erstattet der Verkäufer dem Käufer den Saldo.
7.7 Falls die Handelsware an einen Verbraucher verkauft wird, gilt die Annahme der vorliegenden AGB als Einwilligung in die Möglichkeit des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer.
Artikel 8 Auflösung
Der Verkäufer kann in den folgenden Fällen den mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung oder gerichtliche Intervention auflösen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein: (i) Zahlungseinstellung durch den Käufer; (ii) Konkurs des Käufers; (iii) Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Käufers; (iv) gerichtliche Reorganisation; oder (v) Pfändung gegen den Käufer.
Artikel 9 Gefahrübergang
9.1 Risiken jeglicher Art, einschließlich Fälle höherer Gewalt und Unfälle, sowie die Aufbewahrung gehen auf den Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Verkäufers verlässt.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich folglich dazu, bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abzuschließen, durch welchen die Verlust-, Diebstahl- und Zerstörungsrisiken der Handelsware gedeckt sind. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, eine unterzeichnete Kopie dieses Vertrags zu verlangen.
Artikel 10 Garantien und Haftung
10.1 Die auf die Handelsware gewährte Garantie ist die, die von dem/den Erzeuger/n oder Hersteller/n der Handelsware gegeben wird, unter Ausschluss jeder anderen Garantie. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 der AGB betreffend die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher im Falle einer Vertragswidrigkeit kann der Käufer nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz erheben, wenn er den Kaufnachweis für die Handelsware vorlegen kann und wenn die dem Verkäufer vom Erzeuger oder Hersteller für diese Handelsware gewährte Garantie noch gültig ist.
10.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Umsatzeinbußen, Einkommensverluste, Produktions-einschränkungen, Verlust von Kunden, Reklamationen und eventuelle Schadenersatzforderungen usw.). Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall und ungeachtet des Schadens beschränkt auf den Preis der verkauften Handelsware. Vom Verkäufer erteilte Ratschläge sind unverbindlich und begründen keinerlei Haftung.
Artikel 11 Vertragswidrigkeit beim Verkauf an Verbraucher
11.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Handelsware besteht und die innerhalb eines Zeitraums von 2 (zwei) Jahren nach der besagten Lieferung zutage tritt. Die vorgenannte Frist wird während des für die Reparatur oder den Ersatz der Handelswaren erforderlichen Zeitraums ausgesetzt.
11.2 Der Verbraucher muss den Verkäufer spätestens 2 (zwei) Monate nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, über die Vertragswidrigkeit informieren und hinreichende Beweise zur Untermauerung dieser Vertragswidrigkeit vorlegen. Wenn der Verbraucher den Verkäufer nicht innerhalb dieser Frist benachrichtigt, wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher auf die Garantieleistung verzichtet hat. Alle Reklamationen müssen per Einschreiben (mit Kopie per E-Mail an customer.service@partyspace.eu) übermittelt werden.
11.3 Nach Ablauf einer Frist von einem Jahr ab dem Tag, an dem er die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, kann der Verbraucher kann keinen Anspruch mehr gegen den Verkäufer geltend machen.
11.4 Es wird nicht von einer Vertragswidrigkeit ausgegangen, wenn der Verbraucher den Mangel kannte oder vernünftigerweise hätte kennen müssen oder wenn die Vertragswidrigkeit auf das vom Verbraucher gelieferte Material zurückzuführen ist.
11.5 Eine Vertragswidrigkeit infolge einer fehlerhaften Installation der Handelsware wird mit einer Vertragswidrigkeit der Handelsware gleichgestellt, wenn die Installation Teil des Kaufvertrags betreffend die Handelsware ist und vom Verkäufer durchgeführt wurde, außer wenn die Handelsware vom Verbraucher installiert wird und die fehlerhafte Installation durch den Verbraucher nicht das Ergebnis eines Fehlers in der Montageanleitung ist.
11.6 Falls die Vertragswidrigkeit dem Verkäufer zuzuschreiben ist, hat der Verbraucher das Recht, die Handelsware kostenlos reparieren oder kostenlos ersetzen zu lassen, außer wenn dies unmöglich oder unverhältnismäßig wäre.
11.7 Die Reparatur oder der Ersatz gilt als unverhältnismäßig, wenn die Kosten für den Verkäufer unangemessen wären unter Berücksichtigung des Werts, den die Handelswaren ohne die Vertragswidrigkeit hätten, der Schwere der Vertrags¬widrigkeit und der Frage, ob eine alternative Form der Entschädigung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher konkret möglich ist.
11.8 Wenn der Verkäufer eine Reparatur oder einen Ersatz für unmöglich hält, hat der Verbraucher ausnahmsweise das Recht auf eine angemessene Preis-minderung oder die Auflösung des Kaufvertrags. Der Verbraucher hat jedoch keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit von geringer Bedeutung ist. Der Verkäufer verringert die eventuelle Rückzahlung an den Verbraucher unter Berücksichtigung der Nutzung der Handelsware durch den Verbraucher seit ihrer Lieferung.
11.9 Der Verkäufer kann Reparaturkosten in Rechnung stellen, wenn der Schaden verschlimmert worden ist durch die Nutzung der Handelsware durch den Verbraucher nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Vertragswidrigkeit festgestellt hat oder hätte feststellen müssen.
11.10 Die Bestimmungen betreffend die Gewährleistung für verborgene Mängel der Handelsware gelten nach Ablauf der Frist von 2 (zwei) Jahren.
Artikel 12 Rüchnahmen - Reparaturen
Unbeschadet der Bestimmungen aus Artikel 11 dieser AGB in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung für den Verbraucher bei einer Vertragswidrigkeit wird die verkaufte Handelsware weder zurückgenommen noch umgetauscht. Handelswaren können nur in Ausnahmefällen mit vorausgehender schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen werden und nur dann, wenn die Handelswaren sich im Neuzustand, in ihrer Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand befinden. Sie sind Gegenstand eines Abzugs von mindestens 20 (zwanzig) %. Reparaturen von Handelswaren werden zum korrektesten Preis durchgeführt. Um die Garantie unter den vom Erzeuger oder Hersteller festgelegten Umständen in Anspruch zu nehmen, muss der Garantieschein der defekten Handelsware beigefügt werden. Der Käufer trägt in allen Fällen die Arbeitskosten sowie die Kosten für die Beförderung der Handelswaren vom und zum Käufer.
Artikel 13 Datenschutzbestimmungen
Der Verkäufer fungiert als Verantwortlicher. Er beachtet strikt die Bestimmungen der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgrundverordnung, „DSGVO“). Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke sammelt und verarbeitet, insbesondere im Rahmen der Verwaltung, Finanzierung und Eintreibung von Forderungen des Verkäufers sowie für Marketing- und Werbungszwecke. Diese Daten können sowohl vom Verkäufer als auch von den anderen verbundenen Unternehmen oder deren Subunternehmern, die jederzeit angemessene Garantien in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten bieten müssen, zu Zwecken der Kundenwerbung, Analyse und Forschung, für Garantieregelungen der Produkte sowie für die Pflege und Verwaltung der Website des Verkäufers verwendet werden. Die Daten werden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und gegebenenfalls auch danach aufbewahrt, um es dem Verkäufer zu ermöglichen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Käufer hat ein Auskunftsrecht sowie ein Recht auf Berichtigung und Löschung seiner Daten sowie das Recht, der Verarbeitung seiner Daten aufgrund eines berechtigten Interesses zu widersprechen. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, der Verwendung seiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Zur Wahrnehmung dieser Rechte muss der Käufer eine unterzeichnete und datierte Anfrage zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines gesetzlichen Vertreters an den Gesellschaftssitz des Verkäufers senden. Der Käufer erklärt außerdem, die Datenschutzerklärung des Verkäufers, die auf dessen Website eingesehen werden kann, zur Kenntnis genommen zu haben.
Artikel 14 Geistiges Eigentum
Sämtliche grafischen Elemente, Warenzeichen, Zeichnungen, Modelle, Logos und dergleichen, die auf der Handelsware, in Handbüchern und Gebrauchsanweisungen zu sehen sind, sind das ausschließliche Eigentum der Erzeuger, Hersteller oder des Verkäufers.
Sie werden nicht übertragen und dürfen weder vom Käufer noch von Dritten verwendet, verwertet, angezeigt, reproduziert oder angepasst werden. Sie werden nicht übertragen und dürfen weder vom Käufer noch von irgendeinem anderen Dritten verwendet, genutzt, angezeigt, reproduziert oder angepasst werden.
Artikel 15 Übertragung
Der Käufer darf weder den Kaufvertrag noch irgendwelche Rechte und Pflichten, die ihm aus Geschäften mit dem Verkäufer erwachsen, ohne vorausgehende Einwilligung des Verkäufers abtreten oder übertragen.
Artikel 16 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen belgischem Recht. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Westflandern, Abteilung Ieper zuständig.